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Preisliste/AGB'S

Preisliste

Die Betreuung richtet sich nach den in unseren AGBs festgehaltenen Grundsätzen. 

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Abgabezeiten     ab 07:00 Uhr bis 08:30 Uhr im Anschluss starten wir unser Tagesprogramm

Abholzeiten        ab 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

 

Zwischen den Abgabe- und Abholzeiten sind wir in unserer Tagesroutine mit den Hunden und können keine Anwesenheit garantieren. Wir gehen vormittags und nachmittags mit jedem Hund rund eine halbe Stunde spazieren. Sollten Sie Ihr Hund später bringen oder früher abholen wollen, könnte dies zu Wartezeiten führen. 

 

Betreuungskosten:                            

Die Betreuungskosten sind von den regelmässigen Betreuungstagen abhängig und richten sich nach den in unseren AGBs festgehaltenen Grundsätzen.

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Tagesansatz bei einem Tag die Woche           CHF 50.00

Tagesansatz bei zwei Tagen die Woche          CHF 48.00

Tagesansatz bei drei Tagen die Woche           CHF 46.00

Tagesansatz bei vier Tagen die Woche           CHF 43.00

Tagesansatz bei fünf Tagen die Woche           CHF 40.00

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Zusätzliche Betreuungstage, welche Sie bitte frühzeitig mit der Hundepension betr. Verfügbarkeiten klären, werden zum geltenden Tagesansatz nach fester Wochentagbetreuung verrechnet.

Der Nachttarifbeträgt CHF 25.00 und beginnt ab 19.00 Uhr bis 7.00 Uhr des Folgetages. Dabei sind zwei weitere Spaziergänge enthalten. 

 

Wochenendbetreuung bieten wir für Hunde an, die auch unter der Woche regelmässig durch uns betreut werden. Die Wochenendbetreuung beginnt am Freitag um 19.00 Uhr und endet am Montagmorgen um 7.00 Uhr. Sie wird zum Ansatz von CHF 150.00 verrechnet.

 

Ferienbetreuungbieten wir ebenfalls nur für Hunde an, die auch unter der Woche regelmässig durch uns betreut werden. 

Für die erste Woche (sieben Tage) verrechnen wir CHF 420.00, für jede weitere angefangene Woche CHF 400.00. 

 

Die Betreuung wird jeweils monatlich in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Hundepension zur Baaregg

 

Laura Angelini und Michael Lissberg, Baareggstrasse 10, 8934 Knonau

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die zeitlich begrenzte oder unbefristete Betreuung von Hunden sowie für alle damit in Zusammenhang stehenden weiteren Leistungen und Lieferungen der Hundepension zur Baaregg im Rahmen der Betreuung des Hundes. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten werden im separat abzuschliessenden Hunde-Betreuungsvertrag festgelegt. 

 

Die Hundepension zur Baaregg verpflichtet sich, den Hund für die vereinbarte Vertragsdauer nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen, zu pflegen,

zu versorgen und ihm seinen Aufenthalt in der Pension so angenehm wie möglich zu gestalten. 

 

Eine Tagesbetreuung bedeutet, dass der Hund während der Betreuungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung der Hundepension bleibt. Eine Ferienbetreuung bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung der Hundepension zur Baaregg verbleibt.  

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Impfungen

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Der Hundehalter versichert bei Abgabe des Hundes, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatistis, Leptospirose, Parvovirose, Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige Impfausweis ist bei Abgabe vorzulegen und verbleibt für die Zeit der Unterbringung in der Pension. Die Hundepension zur Baaregg kann eine Kopie davon aufbewahren. Ist der Hund nicht gegen die aufgeführten Impfungen geimpft, ist die Hundepension zur Baaregg berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Schäden gehen zu Lasten des Hundehalters. 

 

Für Krankheiten des Hundes, die während oder nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, wird nicht gehaftet.

 

Weitere gesundheitliche Vorsorge

 

Der Hund ist vor Abgabe in der Hundepension zur Baaregg gegen Zecken und Flöhe zu behandeln. Sollte dennoch ein Parasitenbefall am Hund festgestellt werden, kann die Hundepension vom Vertrag zurücktreten oder eine für den Hundehalter kostenpflichtige Schutzbehandlung vornehmen.

Der Hund sollte zudem mindestens halbjährlich entwurmt werden.

Der schriftliche Nachweis eines Tierarztes oder einer endoparasitenfreien Kotprobe wird akzeptiert.

 

Futter/Medikamente/Pflegeutensilien

 

Das Futter sowie allfällig nötige Medikamente mit einer schriftlichen Anleitung über die Verabreichung, sowie weitere benötigte Pflegeutensilien, Halsband/Leine, etc., sind für die Dauer des Pensionsaufenthaltes mitzubringen.

 

Läufigkeit

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Ist eine Hündin läufig, wird jegliche Haftung und Verantwortung für eine unerwünschte Empfängnis abgelehnt. Eine eventuelle Läufigkeit der Hündin ist der Hundepension zur Baaregg vorher anzumelden.

 

Verletzung/Unfall/Tod/Entweichen

 

Trotz bestmöglicher Vorabklärungen und Sorgfaltspflicht bei der Paar- und Gruppenzusammenstellung kann es zu Auseinandersetzungen mit Verletzungen im Rudel kommen. Auch bei Einzelhaltung ist beim Spaziergang ein Zusammentreffen mit anderen Hunden und damit eine Auseinandersetzung mit Verletzungen nicht ausgeschlossen. Die Hundepension zur Baaregg übernimmt dafür keine Haftung. Die Hundepension zur Baaregg ist berechtigt, einen Tierarzt eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierfür entstandenen Kosten trägt der Hundehalter. 

 

Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz seitens des Hundehalters verlangt werden. Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder eines Feuers ein Tier umkommen oder in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension sowie auf dem Spaziergang ein Tier gestohlen werden oder trotz gegebener Sorgfalt entweichen und trotz intensiven Suchbemühungen nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Schadenersatzanspruch.

 

Tierärztliche Betreuung/Krankheit/Notfall

 

Die Kosten für ärztliche Leistungen inklusive Tiertransport und Nebenkosten werden vollumfänglich dem Hundehalter in Rechnung gestellt, es sei denn, es ist der Hundepension zur Baaregg grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen.

Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder Tod des Tieres ausgeschlossen. 

 

Tritt ein gesundheitlicher Notfall ein, wird der nächste erreichbare Tierarzt konsultiert.

Bei Nichterreichen des Hundehalters entscheidet die Hundepension zur Baaregg als Betreuerin nach bestem Wissen und Gewissen, wie wenn es das eigene Tier wäre.

 

Schäden an Gegenständen/Pflegeutensilien des Tierhalters

 

Für Beschädigung oder Verlust von Gegenständen/Pflegeutensilien, die den Tieren mitgegeben werden (Körbe, Spielzeug, Decken, Leinen/Halsband etc.), wird nicht gehaftet.

 

Informationspflicht des Hundehalters/Haftpflicht/Haftung

 

Der Hundehalter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein. Die Abgabe eines Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. 

 

Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepension zur Baaregg vorab über alle Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres, wie z.B. Zerstörungswut, Beissvorfälle, Aggressivität, Ängstlichkeit/Phobien, Krankheiten, Gebrechen, Allergien oder Verletzungen wahrheitsgetreu zu informieren. Im Falle der Unterlassung haftet der Hundehalter für die durch sein Tier verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Dies betrifft ebenfalls eingeschleppte Krankheiten und die daraus entstehenden Behandlungskosten anderer Pensionshunde, Mehrkosten, Umsatzeinbussen etc. Der Hundehalter muss über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen (inklusive "Deckung Hund") und diese der Hundepension zur Baaregg auf Verlangen nachweisen.

 

Einzelhaltung bei nicht rudelkonformen Hunden und läufigen Hündinnen

 

Das nicht rudelkonforme Verhalten eines Hundes führt auch ohne Rücksprache mit dem Hundehalter zu einer Einzelhaltung und wird durch die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages vom Hundehalter akzeptiert. Die daraus entstehenden Mehrkosten und Mehraufwand gehen zu Lasten des Hundehalters.

Dasselbe gilt für Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden.

 

Pensionspreis

 

Der vereinbarte Pensionspreis ist vor Antritt der Pension zu entrichten. Die aktuelle Preisliste ist integrierender Bestandteil des Hunde-Betreuungsvertrages. An- und Abreisetag werden als volle Pensionstage berechnet.

 

Die Hundepension zur Baaregg kann eine Kaution als Sicherheitsleistung erheben. Diese wird nach vertragskonformer und problemloser Abwicklung der Pensionszeit an den Hundehalter zurückerstattet, allfällige durch den Hund verursachte Schäden, Behandlungskosten etc. werden abgezogen. Die Kaution dient der Sicherung von Schäden, Tierarztkosten etc.

 

Verlängerung der Pensionszeit

 

Eine Verlängerung des Pensionsvertrages ist möglich, doch muss diese so früh wie möglich angemeldet werden. Bei Notfällen ist nach Möglichkeit auch eine kurzfristige Anmeldung der Verlängerung möglich. Der Pensionspreis für die verlängerte Pensionszeit ist sofort zu bezahlen.

 

Verkürzung der Pensionszeit

 

Wenn der gebuchte Zeitraum sich verkürzt, ist dies sofort durch den Hundehalter zu melden.

Erfolgt die Meldung später als 7 Tage vor Abgabe des Hundes, wird der volle Zeitraum berechnet.

 

Wird der Hund vor Ablauf der vereinbarten Unterbringungszeit abgeholt, ist dennoch der gesamte gebuchte Zeitraum zu bezahlen. Eine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen erfolgt nicht.

 

Nach Ablauf der Pensionszeit

 

Der Hund ist spätestens am Tage des Ablaufs der vereinbarten Unterbringungszeit abzuholen.

 

Meldet sich der Halter nach Ablauf der Pensionszeit nicht, geht das Tier, das sich in der Hundepension zur Baaregg zur Betreuung befindet und nicht wie vereinbart abgeholt wird, nach einer Frist von 72 Stunden ins Eigentum der Hundepension zur Baaregg über und der ursprüngliche Halter verliert jegliche Eigentumsrechte am Tier. Der Halter haftet für die entstandenen Kosten bis zur Neuplatzierung des Hundes. Für diese Zeit betragen die Pensionskosten CHF 75.00 pro Tag und Tier. Die Hundepension behält sich das Recht vor, den Hund anderweitig unterzubringen, wenn die Hundepension nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist. 

 

Abmeldung Ferienhund

 

Ferienreservationen müssen mindestens 14 Tage im Voraus annulliert werden, ansonsten werden dem Hundehalter die Kosten für den vereinbarten Ferienaufenthalt des Tieres vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

Abmeldung Tageshund

 

Vereinbarte Termine müssen spätestens 24 Stunden vorher annulliert werden, ansonsten werden dem Hundehalter die Kosten für die vereinbarten Termine vollumfänglich in Rechnung gestellt.

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Haftung der Hundepension

 

Die Hundepension und alle Betreuer/Aushilfen haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz und schliesst im Übrigen jegliche Haftung, soweit gesetzlich zulässig, aus.  

 

Datenschutz

 

Die Verarbeitung von Daten (Personendaten und sachbezogenen Date) erfolgt im Rahmen der Durchführung der Hunde-Betreuungsverträge mit den Hundehaltern inkl. vorvertraglichen Massnahmen sowie zur nachvertraglichen Betreuung. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach den von der Hundepension zur Baaregg erbrachten Dienstleistungen. Der Hundehalter willigt ein, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten für die ordnungsgemässe Vertragsabwicklung durch die Hundepension bearbeitet und in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschliesslich für die professionelle Tierbetreuung und die damit in Zusammenhang stehenden Leistungen verwendet und, vorbehaltlich eines medizinischen oder sonstigen Notfalls eines Hundes oder soweit die anwendbaren Gesetze dies vorsehen, nicht an Dritte weitergegeben. Dem Hundehalter stehen im Übrigen die gesetzlichen Rechte zu. 

 

Weitere Bestimmungen

 

Mit Unterzeichnung des Hundes-Betreuungsvertrages bestätigt der Hundebesitzer, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese.

 

Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Hundepension zur Baaregg und der Hundehalter werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt automatisch als vereinbart, ohne dass es eines Neuabschlusses des Hunde-Betreuungsvertrages bedarf. Vertrags- und Korrespondenzsprache ist Deutsch.  

 

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist am Sitz der Hundepension zur Baaregg. 

  

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 01.07.2022 und sind für alle Verträge wirksam.

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